Impressum
BetterHABIT Bewegungskonzepte
Inhaber und verantwortlich für den Inhalt dieser Seite:
Tobias Hoferichter, Prälat-Holl-Str. 29, 51515 Kürten
Telefon: +49 (0) 160 752 86 44
Email: info@betterhabit.de
Web: betterhabit.de
Steuernummer: 204/5147/2662
Gläubiger ID: DE31ZZZ00002394050
Betriebshaftpflicht: Rhion Versicherung AG
Vertragsnr. 61 / 3663
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von BetterHABIT Bewegungskonzepte - Tobias Hoferichter Personal Training
Stand Mai 2023 GRUNDLAGEN UNSERER GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU KUNDEN & LIEFERANTEN
Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie haben grundsätzlich keine Gültigkeit und werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung oder Werkleistung ausführen. Die AGB, auf die in unseren Angeboten verwiesen wird, werden Kaufleuten auf Anfrage zugesandt und sind auch auf der Internetpräsenz des Verkäufers http://www.betterhabit.de einsehbar.
§ 1 Allgemeines: Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht speziell widersprechen. Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendungen des „Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen“ und des „Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen“ des UN-Verkaufsrechts sind ausgeschlossen.
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss: Unsere Vertragsangebote sind stets freibleibend. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen sind ausschließlich unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgebend. Telefonische Bestellungen werden auf Wunsch schriftlich bestätigt. Die mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, - und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe und Form sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Technische Änderungen behalten wir uns vor. Teillieferungen sind zulässig. Die Eigentums- und Urheberrechte für sämtliche Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Kataloginhalte sowie andere Verkaufs- und Werbematerialien liegen ausschließlich bei uns. Sie dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung für eigene oder andere Zwecke verwendet werden.
§ 3 Preise: Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten, jedoch zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurück genommen, wenn wir kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet sind.
§ 4 Zahlungsbedingungen: Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen für Dienst- oder Montageleistungen sind sofort ohne Abzug netto zu zahlen. Im Falle von Teillieferungen behalten wir uns anteilige Fakturierungen vor. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Bei vereinbarten Teilzahlungen wird der Gesamtbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, wenn ein vereinbartes Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Im begründeten Fällen behalten wir uns Lieferungen gegen Vorkasse etc. vor.
§ 5 Montagen: Sofern vereinbart, führen wir Montagearbeiten selbst durch. Wir sind berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen. Durch den Auftraggeber muss gewährleistet sein, dass die Montage- und/oder Baustellen zum vereinbarten Termin vorbereitet sind. Mehrkosten für Verzugsaufwand und erschwerte Bedingungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Lieferzeit und Lieferbedingungen: Unsere Liefertermine und Lieferfristen gelten, soweit sie nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurden, als unverbindlich angenäherte Termine. Technische Fragen müssen im Voraus geklärt sein, nachträgliche Änderungen bzw. Ergänzungen können Verschiebungen nach sich ziehen. Das Gleiche gilt für Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (Streik), Lieferverzögerung von Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Zeichnen sich unverhältnismäßig lange Lieferverzögerungen ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für Lieferverzug wird ausgeschlossen.
§ 7 Versand, Gefahrenübergang: Die Gefahr für die Liefergegenstände geht auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt und dies dem Käufer angezeigt haben. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. des Empfängers. Die Lieferungen erfolgen „unabgeladen, frei Bordsteinkante“. Achtung: Transportschäden bitten wir sofort dem Spediteur bzw. Transporteur zur Schadensfeststellung zu melden und auf dem Lieferschein des Anlieferers zu vermerken. Nur wenn eine Schadensfeststellung vorliegt, deckt Ihre Versicherung den Verlust ab.
§ 8 Mängelansprüche: Unsere Waren und Leistungen sind nach Erhalt bzw. Ausführung unverzüglich auf Mängel hin zu prüfen. Reklamationen sind uns spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt bzw. Ausführung schriftlich zu melden; sie berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Kürzung von Zahlungen. Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung (Nachbesserung) durch uns beschränkt. Nur wenn diese durch uns nicht möglich ist, darf nach Abstimmung mit uns ein autorisierter Dritter hinzugezogen werden. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nicht fristgerecht informiert wurden und uns keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde. Ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung der Ware sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung. Eine nachträgliche Rüge von Mängeln bei Montageleistungen wird ausgeschlossen, sofern diese beim Abnahmetermin schon feststellbar waren. Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr ab Datum der Versendung oder der Montage. Eigenschaften des Holzes: Holz ist ein Naturprodukt, weshalb seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale daher stets zu beachten sind. Insbesondere hat der Käufer die Pflicht, seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Natürliche Abweichungen durch Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart stellen keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Gegebenenfalls hat der Käufer bei der weiteren Verarbeitung fachgerechten Rat einzuholen und das Produkt auf Tauglichkeit für den vorgesehenen Verarbeitungsprozess zu prüfen. Dies gilt für alle Arten der Weiterverarbeitung; der Verkäufer rät, vorher Bearbeitungsmuster anzufertigen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und uns erfüllt sind. Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, er ist jedoch zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit an uns ab., Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von uns gelieferten Ware entspricht. Wir sind berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Falls konkrete Gefahr für unsere Ansprüche besteht, sind wir oder ein Beauftragter berechtigt, Zugriff auf die Ware am Lagerort zu nehmen. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Forderung an Dritte, zum Beispiel an ein Inkassobüro, abzutreten. Der Besteller verpflichtet sich, die ihm überlassene Ware auf eigene Kosten gegen Schadensrisiken (Feuer, Wasser, Diebstahl) ausreichend zu versichern.
§10 ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen, in denen zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz und groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein Vorsatz oder grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit: Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist „Bergisch Gladbach“ Diese Vereinbarung gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Gerichtsstand ist der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort, soweit der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
Datenschutz und Copyright
Tobias Hoferichter Personal [EMS] Training erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die im Rahmen der Vertragsabwicklung und über die Nutzung der Einrichtungen bekannt werden. Alle persönlichen Daten werden niemandem außerhalb des Studios zur Verfügung gestellt und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz vertraulich behandelt. Der Kunde kann jederzeit seine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Schlussbestimmungen
Gerichtstand ist Bergisch Gladbach. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.